EN 140 - Atemschutzgeräte, Halbmasken und Viertelmasken
Die europäische Norm DIN EN 140:1998 legt die Anforderungen, Prüfverfahren und Kennzeichnung für Halbmasken und Viertelmasken fest, die als Teil eines Atemschutzsystems verwendet werden. Diese Masken bedecken entweder Mund und Nase (Viertelmasken) oder zusätzlich das Kinn (Halbmasken) und dienen dem Schutz vor luftgetragenen Schadstoffen.
Anwendungsbereich: Die Norm gilt für Maskenkörper, die in Kombination mit auswechselbaren Filtern (z. B. Partikel-, Gas- oder Kombinationsfilter) eingesetzt werden. Sie findet keine Anwendung auf Tauchgeräte oder Fluchtgeräte. Um die Konformität mit DIN EN 140 zu gewährleisten, müssen Masken folgende Prüfungen bestehen:
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Dichtsitzprüfung: Sicherstellung eines dichten Abschlusses am Gesicht, um das Eindringen von Schadstoffen zu verhindern.
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Atemwiderstandsmessung: Überprüfung, ob der Atemwiderstand innerhalb zulässiger Grenzen liegt.
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Leckageprüfung: Messung der nach innen gerichteten Leckage, um die Schutzwirkung zu bewerten.
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CO₂-Gehalt der Einatemluft: Sicherstellung, dass der CO₂-Gehalt im eingeatmeten Luftgemisch unter einem bestimmten Grenzwert bleibt.
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Materialbeständigkeit: Prüfung auf Temperaturbeständigkeit, Entflammbarkeit sowie Reinigungs- und Desinfektionsfähigkeit.
Masken, die der DIN EN 140 entsprechen, müssen folgende Kennzeichnungen tragen:
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CE-Kennzeichnung: Nachweis der Konformität mit der EU-Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (Verordnung (EU) 2016/425).
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Herstellerangaben: Name und Adresse des Herstellers.
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Normbezeichnung: Angabe der Norm (z. B. "EN 140").
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Modellbezeichnung: Zur eindeutigen Identifikation des Produkts