EN ISO 20345 – Sicherheitsschuhe:
EN ISO 20345 – Sicherheitsschuhe:
Anwendungsbereich: Schuhe mit Zehenschutzkappe für hohe Belastungen.
Schutzwirkung: Stoßenergie von 200 Joule und Druckkraft von 15 kN.
Schutzklassen:
SB: Grundanforderungen
S1: Geschlossener Fersenbereich, antistatische Eigenschaften, Energieaufnahme im Fersenbereich.
S2: Wie S1, zusätzlich Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme.
S3: Wie S2, zusätzlich Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle.
S4: Vollständig aus Polymermaterialien, wie S1.
S5: Wie S4, zusätzlich Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle
EN ISO 20346 – Schutzschuhe:
Anwendungsbereich: Schuhe mit Zehenschutzkappe für mittlere Belastungen.
Schutzwirkung: Stoßenergie von 100 Joule und Druckkraft von 10 kN
EN ISO 20347 – Berufsschuhe:
EN ISO 20347 – Berufsschuhe:
Anwendungsbereich: Schuhe ohne Zehenschutzkappe für Bereiche mit geringem Verletzungsrisiko
Schutzklassen:
OB: Grundanforderungen.
O1: Geschlossener Fersenbereich, antistatische Eigenschaften, Energieaufnahme im Fersenbereich.
O2: Wie O1, zusätzlich Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme.
O3: Wie O2, zusätzlich Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle.
O4: Vollständig aus Polymermaterialien, wie O1.
O5: Wie O4, zusätzlich Durchtrittsicherheit, profilierte Laufsohle
Zusatzanforderungen – Kennzeichnungen
Zusatzanforderungen – Kennzeichnungen
Zusätzlich zu den Grundanforderungen können Schuhe weitere Schutzfunktionen aufweisen, die durch spezifische Kennzeichnungen dargestellt werden:
P: Durchtrittsicherheit.
A: Antistatische Eigenschaften.
E: Energieaufnahme im Fersenbereich.
WRU: Wasseraufnahme und -durchtritt des Obermaterials.
WR: Wasserdichtheit des gesamten Schuhs.
CI: Kälteisolierung.
HI: Wärmeisolierung.
HRO: Widerstand gegen Kontaktwärme.
FO: Kraftstoffbeständigkeit der Sohle.
SRC: Rutschhemmung auf Keramik- und Stahlböden

EN ISO 20349-Schutz gegen thermische Risiken
Die internationale Norm EN ISO 20349 legt die Anforderungen und Prüfverfahren für Gießer- und Schweißerstiefel fest. Schuhe dieser Norm müssen in der Lage sein, extremer Wärmeeinwirkung sowie Kontakteinwirkung mit geschmolzenem Metall standzuhalten. Gießerstiefel sind durch die EN ISO 20349-1 gekennzeichnet, während Schweißerstiefel anhand der EN ISO 20349-2 zu erkennen sind. Sowohl Gießer- als auch Schweißerstiefel müssen zusätzlich mit der Norm für Sicherheitsschuhe EN ISO 20345 gekennzeichnet sein. Gießerstiefel müssen zudem den in der ISO 20349-1 festgelegten Gießtest bestehen, in dem die Einwirkung von geschmolzenem Metall in Form von Eisen (1400 °C) und/oder Aluminium (780 °C) auf den Schuh getestet wird. Dabei darf für einen Zeitraum von 10 Sekunden kein flüssiges Metall durch das Obermaterial des Schuhs dringen. Die entstandenen Flammen während dieses Verfahrens müssen zudem innerhalb von 5 Sekunden erloschen sein. Ein bestandener Gießtest mit Eisen wird mit der Abkürzung "Fe" (Ferrum = Eisen) und ein bestandener Test mit Aluminium mit "Al" (Aluminium) hinter der Norm vermerkt.
Zusätzliche Anforderungen an Gießerstiefel:
- Die Oberleder müssen einen Kontakthitzetest (6 Sekunden bei 500 °C) bestehen, ohne dass das Innenfutter beschädigt wird
- Rutschfestigkeit nach SRA, SRB oder SRC (siehe EN ISO 20345)
- Wärmeisolierung (HI) der Laufsohlen (nach EN ISO 20345)
- Beide Stiefel müssen innerhalb von 5 Sekunden leicht auszuziehen sein
- An der äußeren Oberfläche darf sich kein Metall festsetzen
- Alle Nähte müssen aus flammfestem Garn bestehen und dürfen nicht überlappen
- Der obere Rand des Stiefels muss so gestaltet sein, dass dem Träger ein fester Sitz des Schuhs ermöglicht wird
Zusätzliche Anforderungen an Schweißerstiefel:
- Die Oberleder müssen einen Kontakthitzetest (6 Sekunden bei 500 °C) bestehen, ohne dass das Innenfutter beschädigt wird
- Rutschfestigkeit nach SRA, SRB oder SRC (siehe EN ISO 20345)
- An der äußeren Oberfläche darf sich kein Metall festsetzen