Die europäische Norm EN 143 legt die Anforderungen und Prüfverfahren für Partikelfilter fest. Partikelfilter für Atemschutzmasken schützen den Träger vor partikelförmigen Schadstoffen wie Staub, Rauch und Aerosolen. Die EN 143 unterteilt Partikelfilter in drei verschiedene Schutzstufen - P1, P2 und P3. Die genaue Kennzeichnung eines Partikelfilter kann z.B. "EN 143:2000 P3 R D" lauten. Das R steht in diesem Fall für die Wiederverwendbarkeit des Filter (R = reusable = wiederverwendbar). Die Bezeichnung "NR" bedeutet im Umkehrschluss, dass der Filter nur einmal benutzt werden kann (NR = non reusable = nicht wiederverwendbar). Das "D" steht für eine bestandene Prüfung des Partikelfilters gegen Dolomitstaub, welche weniger Atemwiderstand bei längerer Nutzungszeit bedeutet.
Atemschutzfilter P1: Atemschutzfilter P2: Atemschutzfilter P3: Je nachdem, mit welchem Maskentyp (Halbmaske oder Vollmaske) ein Partikelfilter verwendet wird, kann seine Schutzleistung allerdings variieren. Im folgenden finden Sie eine Übersicht über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der drei Partikelfilter-Schutzstufen sowohl in Kombination mit Halbmasken als auch mit Vollmasken.